Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte beauftragen Sachverständige in Fällen, in denen eine richterliche Entscheidung ohne eine objektive fachliche Einschätzung nicht möglich wäre.
Hier arbeiten wir der Justiz mit Gutachten zu.
Voraussetzung für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als technischer Sachverständiger ist der Nachweis einer „besonderen Sachkunde auf einem Sachgebiet“.
• | Herr Dipl. Ing. Lorenz Hermann Levsen wurde am 14.02.1989 durch die Industrie- und Handelskammer zu Kiel zum Sachverständigen für Wasserwesen und Straßenbau öffentlich bestellt und vereidigt. |
• | Gutachten werden für Gerichte, Bauträger, Firmen und Privatpersonen insbesondere für die Bereiche Wasserwesen, Wasserversorgung, Kanalisation, Kläranlagen, Pumpstationen, Vorfluter, Rückhaltebecken und Straßenbau angefertigt. |
• | Weiterhin bieten wir Research-Leistungen an: In den Jahren 2007 und 2008 hat Herr Dipl. Ing. Lorenz Hermann Levsen an der Studie „Wege mit Aussichten“ im Auftrag der Akademie für die ländlichen Räume Schleswig-Holstein, dem Bauernverband Schleswig-Holstein und dem schleswig-holsteinischen Gemeindetag mitgewirkt. |
• | Am 16. Juni 2012 beendete Herr Dipl.-Ing. Arne Levsen seine Ausbildung zum Zertifizierten Kanalsanierungs-Berater, so dass unser Büro auch in diesem Geschäftsfeld über eine hohe Qualifizierung verfügt. |